Zutrittskontrolle / Zeiterfassung

Der ungehinderte Zutritt in Gebäude durch fremde Personen stellt ein erhebliches Risiko sowohl im gewerblichen Bereich als auch bei Behörden und öffentlichen Einrichtungen dar. Die Festlegung der Zutrittsberechtigung ist somit eine
wesentliche Voraussetzung für ein umfassendes Sicherungskonzept.

Die Notwendigkeit einer wirksamen Zutrittskontrolle wird durch die steigende Kriminalitätsbelastung, Gefahren durch Terrorismus, Sabotage, Wirtschaftsspionage, Brandstiftung, Vandalismus und Diebstahl immer bedeutender. Nebenbei lässt sich noch die Zeiterfassung integrieren, um zum Beispiel das Thema Gleitzeit abzudecken. Im Falle einer notwendigen Gebäuderäumung wissen Sie immer, wer sich im Gebäude aufhält. So können Menschen gerettet werden, da bekannt ist, wie viele Personen sich im Gebäude aufhalten.

Vorteile einer Zutrittskontrollanlage

Der größte Vorteil einer Zutrittskontrollanlage ist die Regelung des Personen-Flusses nach folgenden Gesichtspunkten:

Wer:

Nur ein ausgewählter Personenkreis erhält (z.B. mittels einer Codekarte) den gewünschten Zutritt.

Wie:

Diesem Personenkreis wird eine persönliche Berechtigung zugewiesen, mit der nur der Berechtigte selbst Zutritt erhält.

Wann:

Die Berechtigung zum Zutritt kann zeitlich vorgegeben werden, z. B. nur werktags oder nur zu den üblichen Geschäftszeiten.

Wo:

Die Berechtigung des Zutrittes muss nicht für das komplette Gebäude gelten, sondern kann auch auf einzelne Bereiche oder sogar nur auf einzelne Türen beschränkt sein (z. B. Lager, EDV-Abteilung, Tresor).