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KRITIS2024-11-14T15:00:21+01:00

Ganzheit­liche Lösungen für den Schutz kritischer Infra­strukturen

Unternehmen der kritischen Infrastruktur sind besonders schützenswert, da ihre Dienste für die Gesellschaft unverzichtbar sind. Ab 2025 tritt das neue KRITIS Dachgesetz in Kraft, das speziell für diese Sektoren wie Energie, Gesundheit, IT und Wasserwirtschaft gilt. Die W.I.S. Sicherheit verfügt über umfassende Expertise in der Absicherung solcher Unternehmen und kennt genau die spezifischen Anforderungen, die mit den KRITIS-Vorgaben verbunden sind.

Gewinnen Sie einen Einblick in die Praxis und erfahren Sie mehr über unsere Lösungen in unserem kostenlosen Whitepaper: Nach einem Cyberangriff modernisierte ein KRITIS-relevanter Entsorgungsbetrieb seine Sicherheit mit einem integrierten Zutrittskontroll- und Einbruch­meldesystem, um NIS-2 und KRITIS-Anforderungen zu erfüllen und zukünftige Bedrohungen abzuwehren.

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KRITIS Dachgesetz – Was Sie jetzt wissen müssen

Welche Unternehmen fallen unter das KRITIS Dachgesetz?2024-11-05T10:26:46+01:00

Unter das KRITIS Dachgesetz fallen Unternehmen, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Diese Unternehmen gehören zu Sektoren, die für das Funktionieren der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind. Zu den zentralen Versorgern zählen laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) folgende 9 Sektoren und 29 untergeordnete Branchen:

  • Energie (-Versorgung),
    z.B. Elektrizität, Gas, Mineralöl
  • Wasser (-Versorgung),
    z. B. Öffentliche Abwasserbeseitigung, Öffentliche Wasserversorgung
  • Gesundheitswesen,
    z. B. Arzneimittel und Impfstoffe, Labore, Medizinische Versorgung
  • Informationstechnik und Telekommunikation,
    z. B. Informationstechnik, Telekommunikation
  • Transport und Verkehr,
    z. B. Binnenschifffahrt, Logistik, Luftfahrt, Schienenverkehr, Seeschifffahrt, Straßenverkehr
  • Staat und Verwaltung*,
    z. B. Justizeinrichtungen, Notfall-/Rettungswesen und Katastrophenschutz, Parlament, Regierung und Verwaltung
  • Finanz- und Versicherungswesen,
    z. B. Banken, Börsen, Finanzdienstleister, Versicherer
  • Ernährung/Lebensmittelversorgung,
    z. B. Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel
  • Medien und Kultur*,
    z. B. Kulturgut, Printmedien und digitale Presse, Rundfunk, Radio und Fernsehen, Symbolträchtige Bauwerke

* Diese Sektoren unterfallen nicht den gesetzlichen Verpflichtungen aus BSI-Gesetz und BSI-Kritisverordnung.

Welche Sicherheits­maßnahmen müssen Unternehmen der kritischen Infrastruktur umsetzen, um die Vorgaben des KRITIS Dachgesetzes zu erfüllen?2024-11-08T12:31:38+01:00

Um die Vorgaben des KRITIS Dachgesetzes zu erfüllen, müssen Unternehmen der kritischen Infrastruktur eine Reihe von technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen umsetzen. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Resilienz der Unternehmen gegen Bedrohungen wie Cyberangriffe, physische Angriffe und Naturkatastrophen zu stärken. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

  1. Erstellung eines Resilienzplans
  2. Durchführung von Risikoanalysen
  3. Technische Schutzmaßnahmen
  4. Krisenmanagement und Notfallplanung
  5. Sicherheitsmanagement für Personal

Diese Maßnahmen sind darauf ausgelegt, Vorfälle zu verhindern, die Auswirkungen von Bedrohungen zu minimieren und den fortlaufenden Betrieb der kritischen Infrastrukturen sicherzustellen.

Was ist das KRITIS Dachgesetz und warum wurde es eingeführt?2024-10-21T17:12:34+02:00

Das KRITIS Dachgesetz ist ein Gesetz, das die Sicherheit und Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen in Deutschland stärkt. Kritische Infrastrukturen umfassen essenzielle Bereiche wie Energieversorgung, Wasserversorgung, IT, Gesundheitswesen und Verkehr, die für das Funktionieren der Gesellschaft unerlässlich sind. Das Gesetz wurde eingeführt, um diese Sektoren besser vor Bedrohungen wie Cyberangriffen, Sabotage und Naturkatastrophen zu schützen und deren Ausfall zu verhindern. Mit dem KRITIS Dachgesetz sollen Unternehmen strenge Sicherheitsstandards einhalten und kontinuierlich Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergreifen, um eine stabile Versorgung und den Schutz sensibler Systeme zu gewährleisten.

Ab wann gelten die neuen Regelungen des KRITIS Dachgesetzes?2024-11-08T08:53:07+01:00

Das neue KRITIS-Dachgesetz wird im März 2025 Inkrafttreten. Ab diesem Zeitpunkt haben betroffene Unternehmen der kritischen Infrastruktur einen Zeitraum von drei Monaten, um sich zu registrieren, und müssen innerhalb von weiteren zehn Monaten alle notwendigen technischen, organisatorischen und sicherheitsbezogenen Maßnahmen umsetzen. Damit sollen diese Unternehmen ihre Resilienzpläne gemäß den neuen Anforderungen entwickeln und einführen, um sich gegen Bedrohungen besser zu schützen.

Welche Unterstützung bietet die W.I.S. Sicherheit für Unternehmen, die unter das KRITIS Dachgesetz fallen?

Die W.I.S. Sicherheit bietet umfassende Unterstützung für Unternehmen, die unter das KRITIS Dachgesetz fallen, und begleitet sie durch alle Phasen der Umsetzung der technischen Sicherheitsanforderungen. Durch die ganzheitliche Betreuung wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur die Anforderungen des KRITIS Dachgesetzes erfüllt, sondern auch langfristig geschützt ist. Der Service der W.I.S. deckt folgende Bereiche ab:

01. Analyse

W.I.S. führt eine detaillierte Risiko­analyse durch, um Schwachstellen in der Infrastruktur des Unternehmens zu identifizieren. Diese Analyse bildet die Grundlage für den weiteren Schutzplan, der auf die spezifischen Anforde­rungen des KRITIS Dachgesetzes abgestimmt ist.

02. Konzeption

Auf Basis der Analyse entwickelt W.I.S. ein maßgeschnei­dertes Sicherheits­konzept, das sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen beinhaltet. Diese Konzepte erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und berücksichtigen die branchen­spezifischen Besonderheiten.

03. Auswahl der richtigen technischen Hardware

W.I.S. unterstützt Unternehmen bei der Auswahl und Beschaffung der passenden technischen Lösungen, wie Überwachungs­systeme, Zutritts­kontrollen und IT-Sicherheitslösungen, die den aktuellen Sicherheits­standards entsprechen.

04. Installation und Umsetzung

W.I.S. übernimmt die Installation und Implementierung der Sicherheitslösungen vor Ort. Dies umfasst den physischen Schutz von Anlagen ebenso wie den Einsatz modernster IT-Sicherheits­systeme.

05. Evaluation und kontinuierliche Verbesserung

Nach der Umsetzung unterstützt W.I.S. Unternehmen dabei, die Wirksamkeit der eingeführten Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört die kontinuierliche Evaluation und Anpassung an neue Bedrohungen oder gesetzliche Änderungen.

Kunden, die unserem Sicherheitsdienst vertrauen.

Wir können Ihnen viel versprechen, glauben werden Sie uns erst, wenn wir Ihnen unsere Qualitäten beweisen durften. Aber auch zufriedene Kunden sind der beste Beweis für die Qualität unserer Leistungen. Eine Auswahl von Kunden, deren Vertrauen wir gewonnen haben, möchten wir Ihnen hier vorstellen.

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Sie werden von uns bei allen Fragen rund um das Thema KRITIS in Ihrem Unternehmen beraten und begleitet.

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